Allgemeine Informationen zur aktuellen Situation mit COVID 19

Corona Symbolbild

Auch unsere Feuerwehr bleibt von der aktuellen Situation nicht verschont und als Feuerwehrmänner -/frauen zählen wir zu den systemrelevanten Personen, deshalb möchten wir Euch auf diesem Weg aktuelle Infos zur Lage in der Feuerwehr zukommen lassen.

Wir erhalten regelmäßig vom Landesfeuerwehrkommando Handlungsanweisungen und Informationen wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden soll. Als oberste Priorität gilt nach wie vor der Eigenschutz (nicht nur im Einsatz sondern auch privat), d.h. nach Möglichkeit auch im Einsatz auf Abstand zum Kameraden bedacht sein. Auch sind die zur Verfügung gestellten Schutzmasken (wenn vorhanden) zu verwenden. Weiters ist auch das Visier des Helms zu schließen.

Nehmen wir die Anweisungen der Bundesregierung nicht auf die leichte Schulter denn nur so können wir unsere Feuerwehr auch stets einsatzbereit halten.

So wünschen wir uns dass wir sicher und gesund durch diese Zeit kommen!!

Im folgenden werden die für uns wichtigen Handlungsanweisungen und Informationen chronologisch (neueste Nachrichten zuerst) dargestellt:

20.05.2020 Handlungsanweisung

  • Stufenweise Lockerungen des Ausbildungs- und Schulungsbetriebes im Feuerwehrwesen – Stufe 3

Eine erneute Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 25. Mai 2020 unter Einhaltung der im Anhang angeführten Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Ausbildungsbetrieb in den oö. Feuerwehren in Zugsstärke (max. 30 Personen) wieder möglich ist.

Genaue Informationen befinden sich im beiliegenden Maßnahmenblatt.

  • Alarmierung der Feuerwehren

Die Dienstanweisung „Alarmierung der Feuerwehren“ vom 19.03.2020 (siehe Anhang) tritt mit 25.05.2020 außer Kraft.

Die Kommandanten haben jedoch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Alarmierung nur die unbedingt notwendigen Einsatzkräfte zum Einsatz ausrücken.

29.04.2020 Handlungsanweisung

  • Wiederaufnahme von Funkproben

Funkproben zwischen den Feuerwehren, den Bezirkswarnstellen und der Landeswarnzentrale können ab 1. Mai 2020 wieder aufgenommen werden.

  • Atemschutztauglichkeit nach Covid-19 Erkrankung

Bei durchgemachter Covid-19 Erkrankung ist die Atemschutztauglichkeit vorerst nicht gegeben und nach völliger Genesung eine ärztliche Atemschutztauglichkeitsuntersuchung notwendig. Dies gilt auch für Feuerwehrtaucher. An weiteren Informationen wird von ärztlicher Seite noch gearbeitet. Es ist allerdings noch zu früh für eine endgültige Aussage, da noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.

  • Lockerung des Maßnahmenblatt “Verhalten & Hygiene im Einsatz”

Der Punkt „Jedes Aktivwerden einer Feuerwehr im Zuges eines Zwischenfalles mit COVID-19 ist vor Einsatzbeginn mit der LWZ/dem OvD abzustimmen. Die Organe AFKDT/BFKDT sind ebenfalls miteinzubeziehen.“ tritt ab sofort außer Kraft.

22.04.2020 Handlungsanweisung

  • Stufenweisen Lockerungen des Ausbildungs- und Schulungsbetriebes im Feuerwehrwesen

Eine Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung der im Anhang angeführten Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Ausbildungsbetrieb in den Oö. Feuerwehren vorerst in Kleingruppen bis max. 5 Personen wieder möglich ist.

Die Einschränkungen für Veranstaltungen bleiben nach wie vor aufrecht!

10.04.2020 Handlungsanweisung

  • Funkproben

Da Funkproben in der aktuellen Lage nicht unbedingt erforderlich sind, werden diese bis auf Weiteres eingestellt.

Davon betroffen sind auch Funkproben der BWSt mit der Landeswarnzentrale.

Wir ersuchen deshalb alle Feuerwehren von Funkproben Abstand zu nehmen, bis neue Entscheidungen dazu verlautbart werden.

09.04.2020 Information Landesfeuerwehrkommandant

Videobotschaft von LBD Robert Mayer https://www.youtube-nocookie.com/embed/aFdJkv9aoNM?autohide=1&controls=2&enablejsapi=1&origin=https%3A%2F%2Fff-karlsbach.at&showinfo=0

07.04.2020 Informationen

  • Ergänzung im Maßnahmenblatt 1 – Verhaltensmaßnahmen für Feuerwehren:

Das Maßnahmenblatt wurde um den Hinweis zur richten Anwendung der Schutzmasken ergänzt, insbesondere mit einem Video zur korrekten Anwendung. Da sehr viele unterschiedliche Videos im Netz kursieren, möchten wir zur einheitlichen Anwendung besonders auf das hier dargestellte verweisen, welches geprüft und als sachlich richtig eingestuft wurde.

Aufgrund der aktuell gebotenen Sparsamkeit soll jedoch die Maske nicht wie im Video angeführt und ansonsten üblich entsorgt, sondern nach Möglichkeit mehrfach verwendet werden. https://www.youtube-nocookie.com/embed/cG_S7GgKVqs?autohide=1&controls=2&enablejsapi=1&origin=https%3A%2F%2Fff-karlsbach.at&showinfo=0

  • Ergänzung im Maßnahmenblatt 2 – Desinfektionsmaßnahmen:

Das ausgesandte Maßnahmenblatt zur Desinfektion wurde um den Bereich „Reinigung der Schutzbekleidung“ erweitert.

Alle Maßnahmen- und Informationsblätter stehen in der jeweils aktuellen Version auf der Webseite des LFV zum Download bereit

  • Feuerwehrjugend – Oö. Feuerwehr-Rätselrally mit Online-Schnitzeljagd:

Zur Erinnerung: Für alle Oö. Feuerwehr-Jugendmitglieder besteht nach erfolgreicher Teilnahme an der Online-Schnitzeljagd die Möglichkeit, an einer Verlosung teilzunehmen. Dafür wird die Urkunde über die Feuerwehr im Verwaltungssystem syBOS/Antragswesen/Sonstiges hochgeladen. Zu gewinnen gibt es u.a. diverse Feuerwehrspiele, Armbanduhren aus dem G.S.F.-Programm oder Führungen im Landes-Feuerwehrkommando. Wir ersuchen um entsprechende Information an eure Mitglieder der Feuerwehrjugend.

  • Erhöhte Waldbrandgefahr:

Aufgrund der Trockenheit, herrscht derzeit in einigen Gebieten in Oö. erhöhte Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund wurden auch von einigen Bezirken entsprechende Verordnungen (Verordnung zum Schutz vor Waldbränden) erlassen.

Im Sinne der Vorbildwirkung und aufgrund der derzeitigen Situation ist auf jedwede Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, etc. grundsätzlich zu verzichten.

Eine behördliche Regelung dieser Thematik ist in Kürze zu erwarten.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Waldbrandgefahr einerseits, andererseits die Vermeidung von Menschenansammlungen, sowie die Ansteckungsgefahr von Einsatzkräften, durch zusätzliche Brandeinsätze, hintangehalten werden.

Etwaige externe Anfragen an die Feuerwehren bezüglich Brauchtumsfeuern, sind an die Behörde, als Veranstaltungs-Genehmiger, zu verweisen.

  • Änderungen des Kraftfahrgesetzes (§ 57a-KFG-Überprüfung) in Zusammenhang mit COVID 19

Im Anhang das Dokument zu den Änderungen des Kraftfahrgesetzes im Zusammenhang mit COVID 19.

30.03.2020 Handlungsanweisung 8

  • Auslieferung Schutzmasken

Es erfolgt in den nächsten Tagen, je nach Verfügbarkeit, eine Auslieferung an FFP2 Masken an alle Feuerwehren in Oö.

  • Handlungsanweisung für das Verhalten im Einsatz bei Kontakt mit verletzten Personen

Anbei die ab sofort gültige Handlungsanweisung für das „Verhalten im Einsatz bei Kontakt mit verletzten Personen“.

Bei Einsätzen, wo es zu Kontakt mit Verletzten kommt (z.B. Menschenrettung, …) und der Sicherheitsabstand von mindestens 1m nicht eingehalten werden kann, ist erhöhte Ansteckungsgefahr für Einsatzkräfte gegeben. Aus diesem Grund sind nachstehende Schutzmaßnahmen unbedingt anzuwenden:

  • Verwendung von Mundschutzmasken (FFP1, FFP2, FFP3, …) ODER der Atemschutzmaske mit dem Kombi-Filter (umluftabhängiger/leichter Atemschutz)
  • Aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen sind Schutzmaske und Einmalhandschuhe erst am Einsatzort (unmittelbar vor dem Kontakt zu verletzten Personen) anzulegen. Nicht zielführend ist ein pauschales Anlegen im Feuerwehrhaus oder während der Anfahrt zum Einsatzort. Durch eine längere Benützung oder eine schwere körperliche Anstrengung wird durch die Ausatemluft die Schutzmaske angefeuchtet. Dadurch wird die Schutzwirkung stark verringert.
  • Sofern möglich, sind verletzten Personen eine Mundschutzmaske anzulegen, dadurch wird die Ansteckungsgefahr für Einsatzkräfte wesentlich verringert. Die Mundschutzmaske der verletzten Person bleibt beim Verletzten.
  • Sollte der Personenschutz mit den bereits genannten Mitteln nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit zur Verwendung des Pressluftatmers mit Maske (umluftunabhängiger Atemschutz). Diese Maßnahme stellt eine Ausnahme und keinesfalls eine Standardmaßnahme dar.  
  • Bei der Abnahme der Schutzmaske ist darauf zu achten, dass ein Berühren des Maskenkörpers mit der Hand eine zusätzliche Kontamination ergibt. Dies kann verhindert werden, indem man beim Abnehmen die beiden Gummibänder über den Kopf nach oben abstreift, ohne dabei den Maskenkörper zu berühren und die Maske anschließend entsorgt.
  • Verschmutzte oder beschädigte Masken sowie Einmalhandschuhe sind unmittelbar nach dem Patientenkontakt abzustreifen und in einem gut verschlossenen Müllsack zu entsorgen (noch am Einsatzort).
  • Beschaffung Schutzmasken und Desinfektionsmittel

Bedarfsmittel für die Feuerwehr (Schutzmasken und Desinfektionsmittel) wurden für alle Feuerwehren in Oö. von der TEL-Land LFK bei der zentralen Beschaffungsstelle des Landes Oö. bestellt.

26.03.2020 Handlungsanweisung 7

  • Zeitverschiebung Einführung Digitalfunk aufgrund COVID-19

Aufgrund einiger aktueller Anfragen wird nochmal auf Verschiebungen bei der Einführung des Digitalfunks hingewiesen.

Wie schon auf der Homepage des OÖLFV im Wiki Digitalfunk mitgeteilt wurde, ist die Einführung des Digitalfunk aufgrund der Lage ausgesetzt. Wir weisen darauf hin, geplante Umbauarbeiten mit Firmen zu verschieben. Auch der weitere Ausbau des Funknetzes wird sich aufgrund der Lage etwas nach hinten verschieben. Sobald die Lage weitere Planungen zulässt, werden wir euch über den neuen Zeitplan informieren.

  • Ausbildung und Bewerbswesen

Nach interner Abklärung in den einzelnen Landesverbänden, wird Anfang nächster Woche eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Ausbildung und Bewerbswesen kommuniziert.

  • Hände- und Flächendesinfektion

Nach einigen Anfragen weisen wir nochmals auf die bereits ausgesendeten Hygiene-Blätter im Bezug auf Hände- und Flächendesinfektion hin. Diese finden sich auch nochmal im Anhang.

21.03.2020 Handlungsanweisung 6

  • Beschaffung und Verteilung von Desinfektionsmittel für die Feuerwehren:
  • Eine erste Charge von Flächen-Desinfektionsmittel wird vom Oö. LFV beschafft und in Konzentrat-Form die Bezirke geliefert.
  • Ein Beschaffungsvorgang für Hände-Desinfektionsmittel ist in Arbeit, dieses soll zeitgleich mitgeliefert werden.
  • Aus aktueller Sicht wird die Aktion in der KW13/2020 abgewickelt.
  • Die Verteilung im Bezirk wird vom BFKDO organisiert, detaillierte Informationen dazu folgen nach Festlegung.
  • Anbei vorab ein Infoblatt mit allen notwendigen Informationen zur Handhabung des Flächen-Desinfektionsmittels sowie allgemeinen Hygiene-Hinweisen in Zusammenhang mit COVID-19.
  • Maßnahmen bis 13. April verlängert:

Alle vom Oö. LFV ausgerufenen Maßnahmen werden in Anlehnung an den Erlass der Bundesregierung vorerst bis Ostermontag, 13. April verlängert.

Alle bisher übermittelten Handlungsanweisungen, Informationen und Dokumente zur Corona-Krise sind jeweils in der aktuellen Version auf www.ooelfv.at abrufbar.

  • Unterstützungsleistung und Deko-Maßnahmen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen:

Aufgrund einiger Anfragen zum Thema Dekontamination und Hygiene verweisen wir auf das bereits ausgesendete Maßnahmenblatt im Umgang mit Corona sowie das beiliegende Infoblatt Hygiene.

Insgesamt erhalten wir von den überregional eingesetzten Feuerwehren bei den Unterstützungsleistungen (Vortriage, Lotsendienste bei den Test-Drive-in usw.) sehr positive Rückmeldungen. Die Einsatzabwicklung verläuft durchwegs problemlos, den Feuerwehrkräften wird bestmöglicher Schutz geboten und es ist bislang zu keiner Gefährdung für die Feuerwehrmitglieder gekommen. Zudem wird den Feuerwehren für die Unterstützungsleistung außerhalb deren Kernbereichs großer Dank der Verantwortlichen entgegen gebracht!

  • Entgeltfortzahlung im Großschadensfall, Bestätigung für den Arbeitgeber:

Die Bestätigung für den Arbeitgeber zur Antragstellung im Großschadensfall kann ab sofort aus syBOS generiert und ausgedruckt werden. Zu finden ist die Bestätigung unter „Einsätze“ à Funktion (beim jeweiligen Einsatz) wählen à Ausdruck à Vorlage „Bestätigung gemäß § 3 Zif. 3 lit. b KatFG“. Eine Antragstellung durch den Arbeitgeber kann im aktuellen Fall jedenfalls erst nach Abschluss des gesamten Ereignisses COVID-19 erfolgen. Nähere Informationen zur Antragstellung auf www.land-oberoesterreich.gv.at/228659.htm

Allgemeine Hinweise:

  • Vom RK Oberösterreich wurde als Service für die Bevölkerung ein COVID-Selbsttest erstellt. Dieser dient rein zur Selbstkontrolle und ist online unter https://covid.o.roteskreuz.at/  abrufbar.
  • Vom Berufsverband Österreichischer PsychologInnen wurde ein Information zur häuslichen Isolation und Quarantäne zusammengestellt, hier der LINK dazu

19.03.2020 Handlungsanweisung 5

Alarmierungen werden grundsätzlich so wie kommuniziert durchgeführt:

– Für zeitkritische Einsätze (Brände, Verkehrsunfälle, sonstige Notfälle) wird lt. Alarmplan vorgegangen.

– Bei Kategorie-B-Einsätzen (keine Gefahr im Verzug, s.g. Kleineinsätze wie zB Ölspur, Baum-über-Straße usw.) wird das angegebene Bereitschaftstelefon bzw. der Kdt./Stv. telefonisch kontaktiert. Um die Ansteckungsgefahr innerhalb der eigenen Mannschaft so gering als möglich zu halten, sollten im Falle einer Alarmierung immer nur die unbedingt benötigten Einsatzkräfte zum Einsatz ausrücken. Die ausrückende Mindesteinsatzstärke muss in jedem Fall gewährleistet sein! Eine Umstellung des Alarmierungssystems bzw. der Vorgangsweisen im Einsatzleitsystem der LWZ ist aufgrund der sehr individuellen Änderungswünsche nicht möglich.

 Vorschläge für die feuerwehr-interne Organisation:

Variante 1 – Einteilung von Schicht-Gruppen: Es werden von der Feuerwehr zwei oder auch mehrere Gruppen festgelegt und eingeteilt, wer wann zu einem Einsatz ausrücken soll. (Tageswechsel, Wochenwechsel, etc.)
 
 Variante 2 – Ausrücke-Anordnung: Alle Einsatzkräfte kommen im Falle einer Alarmierung wie gewohnt zum Feuerwehrhaus, bleiben jedoch beim Privatfahrzeug. Der Einsatzleiter bestimmt auf Grund des Einsatzgrundes den Umfang der benötigten Mannschaft. Alle anderen Mitglieder können nach gesicherter Einsatzleistung wieder nach Hause fahren.
 
Variante 3 – Weiterleitung von der WAS-Endstelle an feuerwehr-eigene Verständigungssysteme: Einteilung oder Gruppierung der Mannschaft durch die Feuerwehr mittels Weiterleitung von der WAS-Endstelle an verschiedene feuerwehr-eigene Systeme (MS-Teams, SMS,…). Die Weiterleitung durch solche Systeme an die Einsatzkräfte liegt in jedem Fall in der Verantwortung der Feuerwehr!
 

Grenzsperrungen:

Bezirk Rohrbach und Urfahr/Umgebung:

• GÜG Hanging-Wegscheid Status: offen und es wird kontrolliert Einsatzfahrzeuge: passierbar
• GÜG Bachwirt-Kollerschlag Status: gesperrt Einsatzfahrzeuge: für Einsatzfahrzeuge Polizei/Feuerwehr/Rettung im Notfall passierbar

• GÜG Reifmühle-Nebelberg Status: gesperrt Einsatzfahrzeuge: für Einsatzfahrzeuge Polizei/Feuerwehr/Rettung im Notfall passierbar

• GÜG Hartmühle-Julbach Status: gesperrt Einsatzfahrzeuge: für Einsatzfahrzeuge Polizei/Feuerwehr/Rettung im Notfall passierbar
Folgende Grenzübergänge sind gesperrt und aufgrund technischer Sperren für Fahrzeuge unpassierbar: Angerhäuser/Breitenberg, Schwarzenberg/Lackenhäuser, Kohlstatt, Oberkappel, Neustiftund Nebenweg Dantlbach, Schöneben/Zvonkova, Diendorf/Kiselov, GÜG Hörleinsödt, GÜG St Oswald bei Haslach, GÜG Weigetschlagund Guglwald

18.03.2020 Handlungsanweisung 4

  • Ergänzung zur Dienstanweisung-AS-Tauglichkeit:

Anbei eine Dienstanweisung des Landes-Feuerwehrkommandanten über die vorübergehende Verlängerung der Atemschutztauglichkeit und Aussetzung der Feststellung der physischen Eignung durch den Atemschutzleistungstest (ASLT) sowie der ärztlichen Untersuchung für Atemschutzträger. Damit soll für den Fall, dass AS-Tauglichkeiten in der nächsten Zeit ablaufen, eine Überbrückung geschaffen werden.

  •  Aufgrund der aktuellen Lage wird ab sofort bis auf Widerruf die Atemschutztauglichkeit aller derzeit tauglichen (ärztlich untersuchten und physisch getesteten) Atemschutzträger bis 30.09.2020 verlängert.  
  •  Die Maßnahme soll die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren trotz der derzeitigen Einschränkungen sicherstellen und ist daher, bei Wegfall der Notwendigkeit, jederzeit widerrufbar.
  •  Die Richtlinie „Tauglichkeitsuntersuchungen für den Feuerwehrdienst im Oö. LandesFeuerwehrverband“ wird ab sofort in den Punkten über die Atemschutztauglichkeit durch diese Dienstanweisung bis auf Widerruf abgeändert und wird danach in ihrer ursprünglichen Form wieder gültig.
  •  Die Verlängerung der Tauglichkeit muss nicht im syBOS eingetragen werden. Bei Erfordernis einer Bestätigung über die generelle Verlängerung der Tauglichkeit, ist diese Dienstanweisung vorzulegen.
  •  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Feuerwehr-Mitglied vor jeder Übung und vor jedem Einsatz die persönliche momentane Einsatztauglichkeit eigenverantwortlich festzustellen hat.  
  •  An einem Einsatz, einer Übung darf nur dann teilgenommen werden, wenn sich die Einsatzkraft im Hinblick auf ihre momentane gesundheitliche Verfassung den psychischen und physischen Anforderungen des bevorstehenden Einsatzes, der bevorstehenden Übung gewachsen fühlt.
  •  Primär sind jene Personen als Atemschutzträger heranzuziehen, welche zum konkreten Zeitpunkt des Atemschutzeinsatzes auch ohne diese Dienstanweisung eine gültige Untersuchung und eine gültigen ASLT vorweisen können und eigenverantwortlich ihre tagesaktuelle Tauglichkeit festgestellt haben.
  •  Die Tauglichkeitsuntersuchung ist, bei Verlust der Tauglichkeit durch Zeitablauf, so rasch als möglich nachzuholen. Die Feuerwehren haben, nach Aufhebung der getroffenen Handlungsanweisungen über den eingeschränkten Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren, unverzüglich Termine für die Feststellung der physischen Eignung durch Atemschutzleistungstest (ASLT) anzubieten.
  • Absage Landesbewerbe:

Aufgrund der vorherrschenden Situation und dem damit verbundenen Wegfall der Vorbereitungsmöglichkeiten werden folgende Bewerbe abgesagt:

41. Landes-Feuerwehrfunkleistungsbewerb Silber (17.04.2020). Die bereits angemeldeten Teilnehmer am FULA-Silber werden von der LFS via Mail über die Absage informiert.

47. Landes-Feuerwehrfunkleistungsbewerb Bronze (15.05.2020)

65. Landes-Feuerwehrleistungsbewerb Gold (29.05.2020)

47. Landes-Wasserwehrleistungsbewerb Gold (29.05.2020)

Zur Abhaltung des Landes-Wasserwehrleistungsbewerbes Bronze/Silber und des Landes-Feuerwehr(-jugend)leistungsbewerbes Bronze/Silber wird mitgeteilt, dass die Entwicklung in den nächsten Tagen noch abgewartet und zeitnahe eine Entscheidung getroffen wird.

  • Meldung von überörtlichen Einsätzen der Feuerwehren in Zusammenhang mit dem Corona-Virus:

Unterstützungsleistungen der Feuerwehren auf überregionaler Ebene (Vor-Triagierung bei den Krankenhäusern, Logistikunterstützung, Lotsendienste usw.) werden von den BFK gesammelt an die TEL-Land-LFK gemeldet und müssen damit nicht gesondert an die LWZ bzw. das LFK gemeldet werden. Die Einsatzberichte sind von der Feuerwehr im Anschluss in syBOS mit Einsatzursache „Corona“ einzugeben.

  • Information an die Gemeinden/Bürgermeister bezüglich überörtlicher Unterstützungsleistung der Feuerwehren:

Die Behördliche-Einsatzleitung-Land wird die Gemeinden bzw. Bürgermeister über mögliche Unterstützungsleistungen der Feuerwehren bei den Krankenhäusern informieren.

14.03.2020 Handlungsanweisung 3

Kontakt TEL-Land:

  • Die TEL-Land-LFK ist eingerichtet und steht in ständigem Austausch mit den Bezirks-Feuerwehrkommandanten, welche für Anfragen zur Verfügung stehen.
  • Der Versand von wichtigen Informationen durch die TEL-Land-LFK erfolgt weiterhin per E-Mail. Um die rasche Informationsverbreitung zu gewährleisten, ist der umgehende Abruf der E-Mails an die offizielle Feuerwehr-Adresse (fwnummer[at]bez.ooelfv.at) sicherzustellen.

Entgeltfortzahlung im Einsatzfall:

  • Das aktuelle Ereignis wird als Großschadensereignis anerkannt. Für freigestellte Mitglieder bei Einsätzen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus kann vom Arbeitgeber ein Antrag auf Entgeltfortzahlung gestellt werden. Entsprechende Informationen sind ab Dienstag 17.03.2020 auf der Webseite des Landes OÖ abrufbar: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/228659.htm

Laufender Ausbau Digital-Funk:

  • Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird sich der Ausbauplan-Digitalfunk jedenfalls nach hinten verschieben. Sobald die Lage übersichtlich wird, werden die Abteilung WAK auf WIKI-Digitalfunk weiterführende Infos veröffentlichen und mit neuen Terminen auf euch zukommen.

13.03.2020 Handlungsanweisung 2

Im Auftrag des Landes-Feuerwehrkommandanten werden weiter Handlungsanweisungen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus übermittelt:

  • Die Einsatzbereitschaft der Stäbe in den Gemeinden ist sicherstellen.
  • Alle Kommandanten werden angewiesen, den Betrieb in den Feuerwehrhäusern auf das notwendige Ausmaß für den Einsatz und dessen unmittelbare Vorbereitung zu reduzieren. D.h. keine kameradschaftlichen Treffen usw. durchführen.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine externen Personen in die Feuerwehrhäuser geholt werden (kritische Infrastruktur) – auch nicht zu Informationsveranstaltungen über die aktuelle Lage.
  • Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!
  • Die Möglichkeiten von Besprechungen über Videokonferenzen ist zu prüfen und dort wo möglich auch zu nutzen!
  • Überprüfen der Eigenversorgungsfähigkeit von Einsatzkräften mit haltbaren Lebensmitteln und Getränken, eventuelle Nachbestellungen für längerfristige Durchhaltefähigkeit sind durchzuführen.
  • Gesonderte Überprüfung der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und Geräten, besonders für Akut- oder Logistikeinsätze sind durchzuführen. Schutzausrüstung wie im bereits ausgesandten Infoblatt beschrieben sowie Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion der eingesetzten Kräfte ist mitzuführen.
  • Auftanken von Fahrzeugen und Geräten sowie anschließendes Auffüllen von Treibstoffbeständen, Versorgungsmaterial und Hygieneartikel in den Feuerwehrhäusern.
  • Die Weiterleitung von Handlungsanweisungen des Landes-Feuerwehrkommandos und übergeordneter Kräfte auf digitalem Weg zu den einzelnen Feuerwehrmitgliedern ist sicherzustellen.
  • Es wird informiert, dass die LWZ bei nicht-zeitkritischen Einsätzen (zB Baum-über-Straße, Ölspur usw.) den zuständigen Feuerwehrkommandant vor der Alarmierung telefonisch kontaktiert. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten Kräften vermieden werden.

12.03.2020 Handlungsanweisung 1

Ausbildungs- und Lehrveranstaltungsbetrieb im Feuerwehrwesen:

  • Sämtliche Lehrgänge und Veranstaltungen an der Oö. LFS ab Montag 16. März werden bis vorerst einschließlich 3. April nicht durchgeführt. Die einberufenen Teilnehmer werden gesondert über die Absage informiert.
  • Lehr- und sonstige Veranstaltungen in den Bezirken und Abschnitten sind abzusagen.
  • Der Ausbildungsbetrieb (inkl. Bewerbs- und Jugendaktivitäten) bei den Feuerwehren ist einzustellen.

Organisation allgemein:

  • Veranstaltungen wie zB Vollversammlungen, Feste usw. – sowohl intern als auch öffentlich – sind unabhängig von der Besucherzahl abzusagen.
  • Der organisatorische Betrieb innerhalb der Feuerwehr (Besprechungen, Sitzungen usw.) soll auf das unbedingt notwendig Maß beschränkt werden. Die Einsatzbereitschaft muss jedenfalls sichergestellt sein.
  • Feuerwehrmitglieder, welche sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona-Krisengebiet aufgehalten haben oder Erkältungssymptome aufweisen, müssen dem Feuerwehrdienst fernbleiben.
  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit Verdachtsfällen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
  • Etwaige Ersatzansprüche zB aus Veranstaltungsabsagen oder entstehende Stornokosten sollten aufgrund der individuellen Vereinbarungen vor Ort geklärt werden.

Verhalten im Einsatzfall (siehe dazu auch beiliegendes Infoblatt):

  • Im Einsatzfall liegt die Zuständigkeit beim Amtsarzt und in der Folge bei der Landessanitätsdirektion unter maßgeblicher Federführung des BMSGPK
  • Jedes Aktivwerden einer Feuerwehr im Zuge eines Zwischenfalles mit dem Coronavirus ist VOR Einsatzbeginn mit der LWZ/dem OvD abzustimmen. Die Organe AFKDT/BFKDT sind ebenfalls miteinzubeziehen.
  • An eine mögliche Infektion denken: Vermeidung von Anhusten und Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten!
  • Beim Retten Helm mit Gesichtsschutzvisier verwenden.
  • Verwendung des Hygienesets: alkoholisches Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Einwegoverall.
  • Einsatzhygiene und vorbeugende Maßnahmen ernst nehmen.
  • Inkorporation und Kontamination durch richtige Vorsorge verhindern.
  • Die Sorgfalt jedes Einzelnen ist wichtig!
  • Persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Piercings, Geldbörse, Handy, Zigaretten nicht in den Einsatz mitnehmen.
  • Private Kleidungsstücke soweit möglich ablegen, in Schutzbekleidung ausfahren.
  • Beim Ablegen der Schutzausrüstung die eigene Kontamination vermeiden.
  • Verschmutzte Schutzkleidung, Handschuhe etc. am Einsatzort dicht verpacken und am besten außerhalb des Mannschaftsraumes transportieren.
  • Trennung von Einsatzkleidung und Privatkleidung.
  • Gründliche Körperreinigung, duschen, Haare waschen, Nagelpflege.
  • Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung.

Maßnahmen im Landes-Feuerwehrkommando am Standort in Linz:

  • Sämtliche externe Veranstaltungen und Besuche (zB Führungen) werden abgesagt.
  • Der persönliche Kontakt mit Mitarbeitern der LWZ ist im nur unbedingt notwendigen Ausmaß zu halten.
  • Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen.
  • Auf das Händeschütteln als Begrüßungsform ist bis auf Weiteres zu verzichten.
  • Öffentliche Veranstaltungen sowie öffentliche Verkehrsmittel sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
  • Das Landes-Feuerwehrkommando läuft bis auf Weiteres im Regelbetrieb und steht zur Verfügung. Etwaige Anfragen bzw. Mitteilungen bitten wir vorrangig per E-Mai an uns zu richten – sofern dies nicht ohnehin im Dienstweg zu erledigen ist.
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